Datenlöschung

Die Möglichkeiten der Datenlöschung inkl. der verschiedenen Prozessschritte können hier nicht im Detail beschrieben werden, daher sollen die folgenden Abschnitte lediglich einen Überblick geben:

Datenlöschung Software

Software löscht jede einzelne Sektion der Festplatten mehrfach mit vordefinierten Bit-Mustern und macht so die Daten unlesbar, so dass danach eine Widerherstellung der Daten mit bestehenden Technologien ausgeschlossen ist. Teil der Softwarelösung ist ein revisionssicheren Löschbericht als Prüfnachweis. Wir arbeiten mit der Softwae von blancco. Diese wurde von mehr als 15 staatlichen Stellen und unabhängigen Prüforganisationen auf der ganzen Welt geprüft, zertifiziert, zugelassen und empfohlen.

Datenlöschung Degauss

In einem Degausser wird der Datenträger einem starken Magnetfeld ausgesetzt und zuverlässig gelöscht. Die Datenträger sind nach dem Degauss- und Entmagnetisierungsvorgang nicht funktionsfähig und nicht wiederverwendbar. Unsere Degausser sind NATO-gelistet und NSM-zertifiziert. Sie überwachen das Magnetfeld intern, so dass Fehlfunktionen ausgeschlossen sind. Mithilfe eines speziell entwickelten Bilderfassungssystem nehmen wir den Löschvorgang eines jeden Festplattenlaufwerks oder Bands auf und erfassen mithilfe des enthaltenen Barcodescanners die Seriennummer der Festplatte oder des Bands inklusive des Zeitpunktes der Löschung. All diese Daten fliesen in den Löschbericht ein.

Datenlöschung Shredder

Die Norm DIN 66399 definiert die datenschutzgerechte und gesetzeskonforme Vernichtung von schutzwürdigen Unterlagen und Informationen dar und ist in drei Teile aufgegliedert.

Im ersten Kapitel wird der eigene Anwendungsbereich als Definition der Begriffe und Grundlagen im Bereich der Datenträgervernichtung festgelegt.

Im zweiten Kapitel umfassen die beschriebenen Begriffe unter anderem die Vernichtung, personenbezogene Daten, Information, Datenträger, Datenverarbeitung im Auftrag, Datenträgervernichtung, Sicherheitsstufe, Partikel, Schutzklasse und verantwortliche Stelle.

Im dritten Abschnitt wird die Ermittlung des Schutzbedarfs sowie die Zuordnung der entsprechenden Schutzklasse beschrieben. Wir sind dabei in der Lage, die höchste Schutzklasse (Klasse 3) zu erfüllen. Dies sind vertrauliche Daten mit sehr hohem Schutzbedarf wie beispielsweise Informationen, die auf eine namentlich bekannte kleine Gruppe an Personen beschränkt sind.

Aus der Definition der Schutzklasse ergeben sich konkrete Sicherungsmaßnahmen für den für die Vernichtung Verantwortlichen, welche dieser bei der Vernichtung umzusetzen hat.

Im vierten Abschnitt werden die Sicherheitsstufen für Datenträger unabhängig der Datenträgerart (Papier, CDs, Festplatten etc.) definiert. Für die Erreichung der Sicherheitsstufe 6 werden beispielsweise Datenträger so vernichtet, dass die Wiederherstellung der darauf befindlichen Daten nach dem Stand der Technik unmöglich ist (für geheime Daten mit außergewöhnlich hohem Schutzbedarf)

Im Kapitel 5 wird definiert, welche Sicherheitsstufen bei welchen gewählten Sicherheitsklassen möglich ist. Des Weiteren finden sich hier verschiedene Beeinflussungsfaktoren für die einzelnen Sicherheitsstufen. So kann durch das Vermischen die Sicherheitsstufe bei Datenträgern mit verkleinerter Informationsdarstellung (Microfiches etc.) einmal auf die nächsthöhere Sicherheitsstufe angehoben werden. Hierbei kann die Sicherheitsstufe allerdings maximal um eine Stufe und nur maximal auf die Sicherheitsstufe 4 angehoben werden. Hierzu ist eine Mindestmenge von 100 kg Datenträger erforderlich.